Aktuelle Infos
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Portal aufgrund von Wartungsarbeiten in der Zeit vom 26.06. bis 28.06.2026 nicht erreichbar ist. Im Rahmen der Umstellung der Zugänge, die bereits seit dem 07.05.2026 läuft, ist es erforderlich, alle Benutzerkonten auf persönliche E-Mail-Adressen umzustellen. Allgemeine Sammeladressen wie z. B. info@mustermann.de oder ähnliche dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Bitte nutzen Sie stattdessen ausschließlich individuelle, personenbezogene E-Mail-Adressen.
————————————————————————————————————————————————————————————————————-
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 und 2026 abgeben werden? Eine Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit, und sie ist für knapp die Hälfte der Steuerzahlenden Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie Abgabefristen für die Steuererklärung nicht verpassen, denn sonst drohen Ihnen Verspätungszuschläge durch das Finanzamt. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss, wenn die Erstellung durch uns erfolgt, bis spätestens den 28.02.2027 beim Finanzamt sein , die Erklärung 2026 am 28.02.2028.
Bitte beachten Sie, dass wir zukünftig Steuererklärungen nach Belegeingang in zeitlicher Reihenfolge abarbeiten. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommen beträgt die Bearbeitungszeit bei uns im Büro im Durchschnitt ca. 6 – 8 Monate. Sollten Sie durch eine verspätete Abgabe bei uns, nicht mehr fristwahrend den Termin beim Finanzamt einhalten können, so gehen Zwangsgelder oder Verspätungszuschlage zu Ihren Lasten.


Unser Service
Wir unterstützen Sie ausgehend von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zur Erstellung Ihrer Bilanzen und Steuererklärungen.