Aktuelle Infos
Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung reduzieren wir bis auf Weiteres unsere telefonische Erreichbarkeit.
Unser Telefon ist ab sofort besetzt: Montag – Freitag von 09:00- 12.30 Uhr
Termine vergeben wir ausschließlich telefonisch zu o.g. Zeiten.
Bis wann muss die Steuererklärung 2024, 2025 und 2026 abgeben werden? Eine Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit, und sie ist für knapp die Hälfte der Steuerzahlenden Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie Abgabefristen für die Steuererklärung nicht verpassen, denn sonst drohen Ihnen Verspätungszuschläge durch das Finanzamt. Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss, wenn die Erstellung durch uns erfolgt, bis spätestens den 30. 04. 2026 beim Finanzamt sein , die Erklärung 2025 am 28.02.2027 und für die Erklärung 2026 am 28.02.2028.
Bitte beachten Sie, dass wir zukünftig Steuererklärungen nach Belegeingang in zeitlicher Reihenfolge abarbeiten. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommen beträgt die Bearbeitungszeit bei uns im Büro im Durchschnitt ca. 6 – 8 Monate. Sollten Sie durch eine verspätete Abgabe bei uns, nicht mehr fristwahrend den Termin beim Finanzamt einhalten können, so gehen Zwangsgelder oder Verspätungszuschlage zu Ihren Lasten.
Unser Service
Wir unterstützen Sie ausgehend von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zur Erstellung Ihrer Bilanzen und Steuererklärungen.