Aktuelle Infos
Bitte denken Sie daran, wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, wird seit dem Veranlagungszeitraum 2019 automatisch mit einem Verspätungszuschlag bestraft. Die Ausnahmeregelungen für die Nichterhebung wurden stark eingeschränkt. Wir benötigen für das Erstellen der Jahressteuerklärungen 2020 und 2021 Ihre Mithilfe:
Bitte reichen Sie uns Ihre Steuerunterlagen 2020 unaufgefordert bis zum 31.01.2022 ein, ansonsten ist uns keine fristgerechte Erstellung mehr möglich.
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2021 ist der 28.02.2023. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus, ist so gut wie unmöglich. Bitte reichen Sie uns Ihre Steuerunterlagen 2021 unaufgefordert bis zum 31.10.2022 ein, ansonsten ist uns auch hier keine fristgerechte Erstellung möglich.
Unser Service
Wir unterstützen Sie ausgehend von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zur Erstellung Ihrer Bilanzen und Steuererklärungen.